Schließt ein Publikums-Schiffsfonds ein Devisentermingeschäft ab, welches in seiner Intention und Umsetzung im Wesentlichen dazu bestimmt ist und durchgeführt wird, die prospektierte Ausschüttung an die Anleger gegen Währungsschwankungen abzusichern, so unterfallen Gewinne aus diesem Geschäft lt. FG Schleswig-Holstein nicht der Tonnagebesteuerung (Az. 4 K 19/19).
Source: DATEV STeuer
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