Vom Erben für die Erstellung berichtigter Steuererklärungen gezahlte Steuerberatungskosten mindern die Erbschaftsteuer. Kosten für die Räumung einer Eigentumswohnung des Verstorbenen sind nicht abzugsfähig. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 7 K 2712/18).
Source: DATEV STeuer
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