Für Betrügereien bei der Umsatzsteuer mittels sog. Umsatzsteuerkarusselle kann grundsätzlich jedes Produkt beziehungsweise jede Ware genutzt werden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11067) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/10449) mitteilt, würden erfahrungsgemäß allerdings vorzugsweise kleine und hochpreisige Waren genutzt.
Source: DATEV STeuer
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