Der BFH hat Zweifel, welche Angaben des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen zur Bezeichnung der „Nummer der Rechnung“ in einem Vorsteuervergütungsantrag erforderlich sind. Er hat mit Beschluss vom 13. Februar 2019 den EuGH insoweit um Klärung gebeten (Az.XI R 13/17).
Source: DATEV STeuer
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