Die Prüfung einer britischen Steuerregelung durch die EU-Kommission hat ergeben, dass diese zu einem ordnungsgemäßen Funktionieren und zur Wirksamkeit der einschlägigen Steuervorschriften beiträgt. Soweit dies der Fall ist, sind die Vorschriften gerechtfertigt und stellen keine staatliche Beihilfe dar. Bestimmte multinationale Konzerne werden jedoch durch die Regelung zu Unrecht von den britischen Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidung befreit. Dies verstößt gegen die EU-Beihilfevorschriften. Das Vereinigte Königreich muss nun rechtswidrige staatliche Beihilfen von den multinationalen Unternehmen zurückfordern.
Source: DATEV STeuer
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