Das BMF teilt mit, dass durch Artikel 9 des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018 § 22f und § 25e in das UStG eingefügt wurden. Zudem wurde in § 27 UStG ein neuer Abs. 25 eingefügt (Az. III C 5 – S-7420 / 19 / 10002 :002).
Source: DATEV STeuer
Neueste Kommentare