Das BMF übersendet die am 13. Dezember 2018 mit der US-Steuerbehörde IRS auf der Grundlage von Artikel 26 des deutsch-amerikanischen DBA getroffene gemeinsame Erklärung über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für Wirtschaftsjahre ab 2017 (Az. IV B 6 – S-1315 / 16 / 10022 :001).
Source: DATEV STeuer
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