Das FG Düsseldorf entschied, dass Aufwendungen für die Ausrichtung sog. „Herrenabende“ wegen einer privaten Mitveranlassung nur hälftig als Betriebsausgaben abgezogen werden können (Az. 10 K 3355/16).
Source: DATEV STeuer
Das FG Düsseldorf entschied, dass Aufwendungen für die Ausrichtung sog. „Herrenabende“ wegen einer privaten Mitveranlassung nur hälftig als Betriebsausgaben abgezogen werden können (Az. 10 K 3355/16).
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