Mit dem BMF-Schreiben wird im Nachgang zur Veröffentlichung der Vordrucke zur Anlage EÜR 2018 die Anlage SZ (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen) sowie die Anleitung zur Anlage EÜR für das Jahr 2018 bekannt gemacht (Az. IV C 6 – S-2142 / 17 / 10002 :013).
Source: DATEV STeuer
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