Die Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2019 sind durch die Zehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 6. November 2018 festgesetzt worden. Das BMF legt daher die Werte für Mahlzeiten (Mittag- oder Abendessen, Frühstück), die ab Kalenderjahr 2019 gewährt werden, neu fest (Az. IV C 5 – S-2334 / 08 / 10005-11).
Source: DATEV STeuer
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