Eine Erhöhung des seit Anfang 2011 unveränderten Arbeitnehmerpauschbetrages um ein Drittel würde zu Steuermindereinnahmen von 1,8 Milliarden Euro führen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5034) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mitteilt, würde eine Anhebung um 50 Prozent zu Mindereinnahmen von drei und eine Verdoppelung zu Mindereinnahmen von 6,5 Milliarden Euro führen.
Source: DATEV STeuer
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