Der Erlass legt die Bewertung der zum Arbeitslohn gehörenden Vorteile aus unentgeltlich oder verbilligt gewährten Flügen neu fest und ergeht mit Zustimmung des BMF und im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder. Er ersetzt den Erlass vom 10. September 2015 für die Jahre 2019 bis 2021 (Az. 3 – S-233.4 / 172).
Source: DATEV STeuer
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