Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Einzelfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung insbesondere zu folgenden Themen beantwortet: Wertpapierdarlehen (Wertpapierleihe) und Wertpapierpensionsgeschäfte mit Investmentfonds, Ausgabenabzug im Zusammenhang mit Investmenterträgen (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 16 / 10010 :013).
Source: DATEV STeuer
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