Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit sind steuerbar und steuerpflichtig. Eine Steuerbefreiungsvorschrift greift insoweit nicht ein. Das hat das FG Hessen entschieden (Az. 6 K 2400/17).
Source: DATEV STeuer
Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit sind steuerbar und steuerpflichtig. Eine Steuerbefreiungsvorschrift greift insoweit nicht ein. Das hat das FG Hessen entschieden (Az. 6 K 2400/17).
Source: DATEV STeuer
Neueste Kommentare