Der BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2015. Er hat daher mit Beschluss in einem summarischen Verfahren Aussetzung der Vollziehung (AdV) gewährt (Az. IX B 21/18).
Source: DATEV STeuer
Neueste Kommentare