+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Der BFH nahm zu Zinsforderungen als verdeckte Einlage Stellung, insbesondere, ob mit der Überlassung von Wertpapieren verbundenen Zinsforderungen ein selbständiges einlagefähiges Wirtschaftsgut darstellen (Az. I R 24/20).
Source: DATEV