Die von einem Arzneimittelhersteller gegenüber einer niederländischen Versandapotheke gemäß § 130a SGB V gewährten Herstellerrabatte sind nicht in die Bemessungsgrundlage des innergemeinschaftlichen Erwerbs der inländischen Krankenkasse als Entgelt von Dritter Seite einzubeziehen. So entschied das FG Münster (Az. 15 K 832/15).
Source: DATEV STeuer
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