Der Steuerberater und vereidigte Buchprüfer Prof. Dr. Hans Ott wies beim Steuerforum 2018 darauf hin, dass es von erheblicher Bedeutung für die steuerlichen Folgen eines ausgefallenen Darlehens oder der Regressforderung eines Gesellschafter-Bürgen ist, ob die Forderung des Gesellschafters im zeitlichen Anwendungsbereich der Abgeltungsteuer liege oder nicht. Darüber berichtet der StBV Niedersachsen Sachsen-Anhalt.
Source: DATEV STeuer
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