Ändert das Finanzamt zugunsten des Steuerpflichtigen eine von Anfang an rechtswidrige Umsatzsteuerfestsetzung und führt dies zu einem Erstattungsbetrag, so sind Erstattungszinsen festzusetzen. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 12 K 2324/17).
Source: DATEV STeuer
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