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Steuervorbescheide: Nach Ansicht von EuGH-Generalanwältin Kokott hat die EU-Kommission zu Unrecht festgestellt, dass Luxemburg der Engie-Gruppe unzulässige staatliche Beihilfen in Form von Steuervorteilen gewährt habe (Az. C-454/21 P und C-451/21 P).
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