Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass dem Gewinn aus Gewerbebetrieb eines Filmproduzenten die Aufwendungen anteilig hinzuzurechnen sind, die ihm für die Anmietung von Ausstattungsgegenständen für einzelne Filmproduktionen entstanden sind (Az. 11 K 11196/17).
Source: DATEV STeuer
Neueste Kommentare