Das BMF nimmt Stellung zur Anwendung der allgemeinen Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften gem. § 8c KStG unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, durch das JStG 2010 und durch das StÄndG 2015. Das BMF-Schreiben vom 4. Juli 2008 wird durch dieses Schreiben ersetzt (Az. IV C 2 – S-2745-a / 09 / 10002 :004).
Source: DATEV STeuer
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