Das BMF-Schreiben gibt die – unveränderten – Vervielfältiger bekannt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 1. Januar 2018 berechnet wird (Az. IV C 7 – S-3104 / 09 / 10001).
Source: DATEV STeuer
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