Das BMF hat die Grundsätze der BFH-Urteile vom 14.06.2016 übernommen, wonach zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten sämtliche Aufwendungen für bauliche Maßnahmen gehören, die im Rahmen einer Instandsetzung und Modernisierung im Zusammenhang mit der Anschaffung des Gebäudes anfallen (Az. IV C 1 – S-2171-c / 09 / 10004 :006).
Source: DATEV STeuer
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