Laut BFH sind Preisgelder oder Spielgewinne, die ein Berufspokerspieler bei erfolgreicher Teilnahme an Spielen fremder Veranstalter erhält, keine Entgelte für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung des Pokerspielers an den Veranstalter oder die Mitspieler. Der Pokerspieler müsse deshalb von seinen Spielgewinnen keine Umsatzsteuer abführen (Az. XI R 37/14).
Source: DATEV STeuer
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