Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Kongressveranstaltung eines Vereins, der die Förderung der Open-Source-Software bezweckt, ein Zweckbetrieb ist, wenn die Hauptplattform für die Verbreitung und den Informationsaustausch das Internet ist (Az. V R 34/16).
Source: DATEV STeuer
Neueste Kommentare