Das BMF-Schreiben regelt die Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2018 und die Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab 2018 (Az. IV C 5 – S-2378 / 17 / 10001).
Source: DATEV STeuer
Neueste Kommentare