Ein Bundestagsbeschluss zum Schutz von sog. Whistleblowern (HinSchG) hat am 10.02.2023 im Bundesrat nicht die erforderliche Zustimmung erhalten. Es kann daher nicht in Kraft treten und geht in den Vermittlungsausschuss.
Source: DATEV
Ein Bundestagsbeschluss zum Schutz von sog. Whistleblowern (HinSchG) hat am 10.02.2023 im Bundesrat nicht die erforderliche Zustimmung erhalten. Es kann daher nicht in Kraft treten und geht in den Vermittlungsausschuss.
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