Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die von der Klägerin beauftragten Dachsanierungsarbeiten im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des dem Ehemann gehörenden Gebäudes als Werkleistung im Rahmen eines tauschähnlichen Umsatzes an ihren Ehemann nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind (Az. V R 59/16).
Source: DATEV STeuer
Neueste Kommentare