Das BMF nimmt im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zur bilanzsteuerrechtlichen Berücksichtigung von Versorgungsleistungen, die ohne die Voraussetzung des Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis gewährt werden, und von vererblichen Versorgungsanwartschaften Stellung (Az. IV C 6 – S-2176 / 07 / 10006).
Source: DATEV STeuer
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