Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die gewerbliche Prägung einer sog. Einheits-GmbH & Co. KG aufgrund einer gesellschaftsvertraglichen Bestimmung, die die Kommanditisten zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschafterrechte an der GmbH ermächtigt, entfällt, soweit es um die Wahrnehmung der Rechte aus oder an den der KG gehörenden Geschäftsanteilen an der GmbH geht (Az. IV R 42/14).
Source: DATEV STeuer
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