+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Die Voraussetzungen der Wirksamkeit einer tatsächlichen Verständigung werden im Verfahren über die Anfechtung des hierauf gestützten Festsetzungs- oder Feststellungsbescheids inzident geprüft. So entschied der BFH (Az. III B 144/16).
Source: DATEV STeuer