Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein Gewinnpoolungsvertrag i. S. des § 292 Abs. 1 Nr. 1 AktG (Gewinn- und Verlustgemeinschaft) nach Einführung der gesetzlichen Regelungen zur Organschaft innerhalb eines Konzerns zulässig und steuerrechtlich anzuerkennen ist (Az. I R 35/14).
Source: DATEV STeuer
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