+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die konkrete Höhe der in einer ausländischen Betriebsstätte erzielten Gewinne auch dann eine neue Tatsache i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO darstellt, wenn dem FA die Existenz der ausländischen Betriebsstätte und der ausländischen Gewinne dem Grunde nach bekannt war (Az. VIII R 46/13).
Source: DATEV STeuer