Der DStV begrüßt, dass eine seiner in der Vergangenheit angeregten Forderungen aufgegriffen wurde. So soll künftig in Organschaftsfällen eine gemeinsame verbindliche Auskunft gegenüber den Beteiligten erteilt und hierfür nur eine Gebühr erhoben werden. Der DStV sieht darüber hinaus aber noch Nachbesserungsbedarf.
Source: DATEV STeuer
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