Der BFH hat sich im Urteil IX R 23/14 zu den steuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters – insbesondere der Einkommensteuerentrichtungspflicht – im Zusammenhang mit Einkünften aus einem vermieteten/verpachteten und der Zwangsverwaltung unterliegenden Grundstück geäußert. Das BMF hat zur Anwendung dieses Urteils Stellung genommen (Az. IV A 3 – S-0550 / 15 / 10028).
Source: DATEV STeuer
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