Das OVG Nordrhein-Westfalen hat die Beschwerde von 83-jährigen Eheleuten aus Essen gegen einen Beschluss des VG Gelsenkirchen abgelehnt, nach dem diese keine unverzügliche Corona-Schutzimpfung beanspruchen können (Az. 13 B 58/21).
Source: DATEV
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat die Beschwerde von 83-jährigen Eheleuten aus Essen gegen einen Beschluss des VG Gelsenkirchen abgelehnt, nach dem diese keine unverzügliche Corona-Schutzimpfung beanspruchen können (Az. 13 B 58/21).
Source: DATEV
Neueste Kommentare