+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Vorläufig kein E-Scooter-Verleih in Gelsenkirchen

Das VG Gelsenkirchen hat die Anträge von zwei E-Scooter-Verleihfirmen abgelehnt, mit denen diese sich gegen Ordnungsverfügungen der Stadt Gelsenkirchen gewandt hatten. In den Verfügungen hatte die Stadt den Unternehmen die von diesen beantragten Erlaubnisse zur...