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Künstlersozialabgabe künftig bei 5,0 Prozent

Das BMAS hat die Ressort- und Verbändebeteiligung zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2023 eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im Jahr 2023 auf 5,0 Prozent angehoben. Source: DATEV

BFH: Gemeinnütziges wissenschaftliches Editieren

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob das wissenschaftliche Editieren im Peer-Review-Verfahren, in dem Forschungsergebnisse zur Qualitätssicherung durch unabhängige Gutachter geprüft werden, eine eigenständige Förderung der Wissenschaft und Forschung ist,...