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Mindestsätze der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung aus dem Jahr 2013 sind in einem laufenden Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen weiterhin anwendbar

Der BGH hat in dem zugrundeliegenden Revisionsverfahren eine abschließende Entscheidung getroffen und die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Das angefochtene Urteil des Berufungsgerichts hat damit Bestand (Az. VII ZR 174/19). Source: DATEV