+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Schätzung anhand der Richtsatzsammlung des BMF

Wird nach einer Außenprüfung die Buchführung des Steuerpflichtigen wegen gravierender Mängel verworfen und kommt es zur Schätzung von Erlösen, bedient sich die Finanzverwaltung regelmäßig der Richtsatzsammlung als Schätzungsgrundlage. Deren Zustandekommen ist...