+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Keine Zustimmung für Gesetz zur Bestandsdatenauskunft

Die vom Bundestag Ende Januar beschlossene Neuregelung der sog. Bestandsdatenauskunft hat im Bundesrat nicht die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen erhalten. Bundestag oder Bundesregierung können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um mit den Ländern über einen...

Vergütungen i. S. d. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f und Nr. 6 EStG für die zeitlich befristete Überlassung sowie Veräußerung von Rechten, die in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind

Das BMF hat zu Vergütungen i. S. d. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f und Nr. 6 EStG, die von ausländischen Vergütungsschuldnern für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten gewährt werden, die in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind, und...