+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Pflicht zum Insolvenzantrag bleibt ausgesetzt

Der Bundesrat hat am 18.09.2020 die Verlängerung einer Ausnahmeregel für überschuldete Firmen in der Corona-Krise gebilligt, die der Bundestag am 17.09.2020 verabschiedet hatte. Damit bleibt die Pflicht zum Insolvenzantrag bis zum Jahresende ausgesetzt. Source:...