+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Maßnahmen zur energetischen Sanierung

Die Bundesregierung hat die Verordnung (19/15312) zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG vorgelegt. Source: DATEV STeuer

Steuervergünstigungen für die Schifffahrt

Kreuzschifffahrt und Handelsschifffahrt sind nach Auffassung der Bundesregierung hinsichtlich der Subventionen und Steuervergünstigungen ähnlich zu bewerten. Insbesondere sollten deutsche Reeder im Verhältnis zu ausländischen Konkurrenten nicht benachteiligt werden....