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Erhöhung der Hundesteuer in Wiesbaden rechtmäßig

Laut VG Wiesbaden ist die Erhöhung der Hundesteuer in Wiesbaden von 98 Euro auf 180 Euro pro Hund und Jahr rechtmäßig. Steuergrund und Anknüpfungspunkt für die Hundesteuer sei der persönliche Aufwand des Steuerpflichtigen, nicht der Aufwand der Gemeinde für Hunde (Az....

BFH bestätigt Übergangsregelung in Bauträgerfällen

Eine Umsatzsteuerfestsetzung kann nach § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG gegenüber dem leistenden Unternehmer nur dann (zu seinem Nachteil) geändert werden, wenn ihm ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger...