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Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass es bei grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Aufwärtsverschmelzungen von Tochter-Kapitalgesellschaften auf ihre 100 %-ige inländische Mutter-Kapitalgesellschaft mit den unionsrechtlichen Vorgaben der Fusionsrichtlinie vereinbar ist, dass nach nationalem deutschen Umwandlungssteuerrecht die tatsächlich angefallenen Kosten der Vermögensübergänge den steuerfrei zu stellenden Übernahmegewinn mindern und dass vom Übernahmegewinn 5 % als nichtabziehbare Betriebsausgaben dem Steuerbilanzgewinn der Mutter-Kapitalgesellschaft außerbilanziell wieder hinzuzurechnen sind (Az. 1 K 181/19).
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