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Insbesondere Kleinunternehmer, deren Umsatzsteuer weniger als 1.000 Euro pro Jahr beträgt, bekommen seit Jahresbeginn häufig Post vom Finanzamt. Sie sollen künftig Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Bislang verzichtete die Finanzverwaltung bei solch geringer Steuerlast regelmäßig auf die unterjährige Abgabe. Schuld an dem Richtungswechsel ist eine Anpassung des UStAE durch das BMF-Schreiben vom 14.12.2018. Aufgrund etlicher Rückmeldungen aus der Praxis adressierte der DStV seine Bedenken hierzu.
Source: DATEV STeuer