Ein Jagdaufseher, der sich bei der Reparatur eines Hochsitzes verletzt, steht bei dieser Tätigkeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das SG Osnabrück entschieden (Az. S 17 U 193/18).
Source: DATEV
Ein Jagdaufseher, der sich bei der Reparatur eines Hochsitzes verletzt, steht bei dieser Tätigkeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das SG Osnabrück entschieden (Az. S 17 U 193/18).
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