+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Ein Verlust aus dem Tausch von Genussrechten gegen Genossenschaftsanteile und Schuldverschreibungen ist bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigungsfähig. Dies entschied das FG Münster (Az. 13 K 207/18 E,F).
Source: DATEV