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Die Steuerformulare verlangen, dass zuerst der Ehemann eingetragen wird und dann die Ehefrau – dies gilt sogar dann, wenn der Ehemann gar kein Einkommen hat oder weniger als seine Frau verdient. Deshalb setzt sich der Bund der Steuerzahler dafür ein, dass die Steuerformulare ehegattenneutral sein sollen.
Source: DATEV STeuer